VÖLKERRECHTLICHE ILLUSIONEN

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Das komplexe Wesen des Völkerrechts ist ein idealistisches Konstrukt, das noch weniger als manche nationale Grundrechte dazu geeignet ist, Menschen praktischen Schutz zu gewähren. Seit der Gründung der Vereinten Nationen aus dem vormaligen Völkerbund 1945, haben die abstrakten Internationalen Rechtsstrukturen kaum nennenswertes Leben gerettet. UN Einsätze basieren auf Gegengewalt (sanktionierte Kapitalstrafe für den vermeintlichen Verursacher), oder auf passiver Beobachtung von Völkermord (Beweissammlung). Als Bühne der westlichen Großmächte und ihrer Verbündeten ist (und waren) die UN und das Security Council nichts weiteres als die juristische Fassade des Amerikanischen Machtmonopols.

Selbst rein staatlichen hoheitlichen Streitigkeiten werden sie nicht gerecht. Ein Beispiel aus vielen andern, ist der ewige Disput über eine Gruppe kleiner Koralleninseln im Südchinesischen Meer. In der Umgebung der „Spratley“- Inseln, oder Paracel-Islands, oder „Xisha Qundao“, wie sie von China bezeichnet werden, vermutet man erhebliche Mengen von Erdöl und Erdgas. 6 Nationen beanspruchen das Recht über das Gebiet. Eine Ende der Streitigkeiten ist nicht in Sicht und wird wohl von dem mächtigsten Bewerber entschieden werden. In dieser Region ist China der 200-Kg-Gorilla. Palästina, Tibet, Nord-Korea, Ruanda, Zimbabwe, Kambodscha, Kosovo, Bosnien, Somalia, und Afghanistan sind traurige Beispiele nutzloser Völkerrechts-Formalitäten oder verbockter UN Einsätze. Keine der Kriege seit 1945 wurde auch nur um ein Deut „humaner“. „Rechte“ kommen nicht aus einem brennenden Busch, sie erscheinen nicht durch Gotteshand gemeißelt auf einer Granitplatte. Rechte gehören dem der sie erfindet, es ist die Macht, die sie definiert. Als Resultat meiner Recherchen, wirken sich diese supra-nationalen Gesetze eher nachteilig aus. Auf der einen Seite liefern sie Rechtsgrundlagen für aggressives Verhalten. Sie können Vorwände bieten für Provokationen, bis hin zu Terroranschlägen gegen die eigene Bevölkerung, um die Opposition zu beschuldigen, oder den Einsatz fremder Truppen zu rechtfertigen. Auf der anderen Seite, stehen noch wichtige Teile des Völkerrechts unter hitzigen Debatten, hinsichtlich Gültigkeit, Anwendung und Interpretation (siehe Israel-Iran Konflikt, bei dem sich Israel auf sein angebliches Recht für einen Präventivschlag gegen Irans Atomkomplex beruft.)

Schon lange ist die Kriegsführung nicht mehr ein Messen der militärischen Stärke zwischen souveränen Staaten. Besonders für Widerstandskämpfer, Aufständische oder Guerillas, die über wesentlich geringere Mittel verfügen als ihre Gegner, sind die „unkonventionelle Kriegsführung“ und die Terrorisierung der Zivilbevölkerung die einzig wirksamen militärischen Alternativen. Außerdem wird jeder Bürgerkrieg, wenn er nicht schon von äußeren Mächten angestiftet wurde, sogleich von stärkeren Nationen für eigene politische Zwecke genutzt. Irgend ein Land findet sich immer für die Unterstützung irgend einer Revolte. Dann wird es rasch kompliziert, der interne Konflikt degeneriert in einen Stellvertreter-Krieg und die Grenzen von Gut und Böse verschwimmen. Wie gerade in Syrien.

Seit der Brüsseler Konferenz 1874, über die „Gesetze und Bräuche des Krieges“, gibt es stetig weitere und generell paradoxe Bemühungen, die Unrechtmäßigkeit des Krieges durch Gesetze zu regeln, oder Gesetze für den Fall der Gesetzlosigkeit zu erstellen. Das „Humanitäre Völkerrecht“ beinhaltet eine Reihe von Abkommen, wie die Genfer Konventionen (seit 1864) des Roten Kreuzes und die Haager Landkriegsordnung (1899 und 1907). Dazu gehören eine Flut von immer weiter verfeinerten Übereinkommen, Konventionen, Protokolle und Zusatzprotokolle. Beispiele: Die Biowaffenkonvention von 1977, ENMOD Konvention von 1980 (Verbot der feindlichen Nutzung umweltverändernder Technologien, welcher übrigens Frankreich und Israel noch nicht beigetreten sind), Chemiewaffenkonvention von 1993, Ottawa Konvention über die Verwendung von Landminen von 1997 und das Verbot von Streumunition von 2008.

Einigen dieser Abkommen traten sämtliche Nationen der Welt bei, manchen nur wenige Länder. Eine überaus wichtige Konvention, ist das Verbot von Landminen. Nur ein paar dieser verdammten Dinger können ganze Landstriche für die Bevölkerung unbenutzbar machen und so den wirtschaftlichen Aufschwung, auch für lange Zeit nach einem Konflikt, verhindern. Wie beispielsweise in Kambodscha. Die Fürsorge und Behandlung der verletzten und amputierten Opfer ist ebenfalls langwierig und kostspielig. Leider haben gerade die größten und notorischsten Minenverleger, die USA, China, Indien, Iran, Israel, Pakistan und Syrien bis zum Dezember 2011 noch nicht unterzeichnet und Polen hat den Pakt noch nicht ratifiziert. Die kleinen Anti-personnel Minen sind das billigste und effektivste Mittel, dem Gegner den Marsch durch ein Gelände zu versauen. Man weiß nicht wieviel und wo Minen liegen. Wird eine Mine entdeckt, könnte das entweder die Einzigste und letzte gewesen sein, oder eben nur eine von Hunderten oder Tausenden. In der Unwissenheit liegt die Effektivität dieser „gemeinen“ Waffe. Der nur winzige Anteil von Metall in den Plastikgehäusen, von den Dimensionen einer kleinen Puderdose, macht das Aufspüren immer schwieriger. Die Mine soll nur verletzen. Die taktische Idee dahinter ist, dass ein verletzter Krieger bis zu vier seiner Mitkämpfer bindet, die sich um den Verletzen kümmern und so ebenfalls aus dem Gefecht sind. Hätten alle Nationen jede dieser Völkerrechtlichen Verbote, sagen wir ab 1945, schon beim Wort genommen, wären noch über 4 Million Menschen am Leben und es gäbe nicht tausende amputierter Kambodschaner oder Afghanen. Die wirtschaftlichen Ersparnisse wären phänomenal. Ein weiteres Problem mit diesen Gesetzen des Kriegsvölkerrechts ist, dass sie versuchen Grenzen zu ziehen in einer Phase, in der man sich eben schon über die Ultima Ratio, die Vernunft und Moral hinweggesetzt hat. Ist eine Partei erst einmal zu einer kriegerischen Handlung entschlossen, dann steht zu viel auf dem Spiel für weiter humanitäre Überlegungen. Man muss mit Gräueltaten den Hass auf den Gegner schüren und die internationalen Medien manipulieren. Was ist fair in einem Krieg? Geht man nach dem Völkerrecht, dürften sich kriegerische Seiten nur noch auf einem offenen Feld mit Jagdgewehren duellieren, ungefähr wie in den offenen Schlachten von Waterloo oder dem amerikanischen Bürgerkrieg.

Gesetze sollen Gerechtigkeiten bewahren, aber sie beinhalten das Problem, dass sie die Anwendung der Vernunft verhindern. Wenn z.B. ein Autofahrer auf seinem Vorfahrtsrecht besteht und in bewusster Absicht mit dem von links kommenden Fahrzeug kollidiert, hat er zwar sein Vorfahrtsrecht genutzt aber dennoch, durch seinen Vorsatz einen anderen zu schädigen, seinen gesetzlichen Schutz verwirkt. Weniger Gesetze bedeutet mehr Raum für Vernunft und umstandsbedingtes Ermessen. Je weniger Ermessensspielraum der Rechtssprechung eingeräumt wird, desto „mechanischer“, automatischer, angepasster und unmenschlicher werden ihre Urteile. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass eine all-umfassende Gesetzesstruktur aus diesen Gründen zu einer Abstumpfung des kulturellen Rechtsempfindens führt. Wenn sämtliche gesellschaftliche Handlungen und Verhalten endlich unter irgend einen Paragraphen fallen, hat man ein Antonym der natürlichen Menschenrechte geschaffen. Dann lebt man unter der totalen Kontrolle des „Rechts“-Staates. Es ist dann nicht mehr unsere persönliche Freiheit die geschützt wird, sondern nur das Tor zu unserem Käfig.

Anmerkung:
Der “Peacekeeping” Haushalt von 2012/13 beträgt 7,33 Milliarden USD. Die stets generöse BRD erscheint übrigens auf Platz 4. (mit über 8 %) der Liste der Beitragslzahler, nach den US, Japan und U.K. – vor den Monsternationen Russland, Indien und China (mit mageren 3,9%) Die teuerste Friedensmission aller Zeiten war die “UNTAC” in Kambodscha 1992, mit ca. 2 Milliarden USD und rund 20.000 Personal. Mit diesem Betrag konnte man die renitenten Roten Khmer glatt zum Überlaufen in den Kapitalismus bestechen. Hätte man jedem der noch 200.000 Steinzeitkommunisten je 10.000 USD bar auf die Hand gezahlt – im damaligen “Democratic Kampuchea” das Einkommen einer gesamten Generation – dann hätte man dem UN-Personal und vor allem der gebeutelten Nation noch Hunderte von Opfern und Jahre leidvollen Lebens ersparen können. Die “Peacekeeping-Missionen” sind vor allem auch ein Umverteilungsmechanismus, durch den man die armen UN Mitglieder für die beigesteuerten Truppenkontingente überzogene Kompensationen zukommen lässt.

2 Gedanken zu „VÖLKERRECHTLICHE ILLUSIONEN

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