DER MYTHOS DES ALLGEMEINWOHLS

Jedes gesellschaftliche System basiert, ausdrücklich oder impizit, auf einer ethischen Grundlage. Die gesellschaftliche Idee des „Allgemeinwohls“ diente im Laufe der Geschichte als moralische Basis für die meisten politischen Strukturen, inklusive der Gewaltherrschaften.

Das Maß der Knechtschaft oder Freiheit in einer Gesellschaft richtet sich danach, zu welchem Grad die „Stammes-Maxime“ des Gemeinwohls eingeführt ist, oder ignoriert wird. „Allgemeinwohl“ ist ein undefiniertes und undefinierbares Konzept. Die Gemeinschaft, die „Öffentlichkeit“ sind keine Entitäten oder Wesensgebilde. Eine Gemeinschaft ist lediglich die Summe einzelner Personen. Es gibt also nichts, was für eine Gemeinschaft „gut“ oder von Wert sein kann.  „Gutes“ oder Werte können sich nur auf lebende Organismen beziehen und nicht auf (unpersönliche) „Ansammlungen von Beziehungen“. Allgemeinwohl ist ein leerer Begriff – außer man nimmt ihn wörtlich. In dem Falle ist die einzig mögliche Bedeutung: Die Summe der „Wohle“ aller beteiligten Mitglieder. Allerdings ist bei dieser Definition der Begriff des moralischen Kriteriums ebenfalls bedeutungslos! Er lässt nämlich die Frage offen: Was ist das Wohl des individuellen Menschen und wie bestimmt er es? Natürlich wird der Begriff des Allgemeinwohls in diesem Wortsinne nie gebraucht. Sein Reiz liegt gerade in seiner Verschwommenheit und elastischen Interpretation – nicht als moralischer Wegweiser, sondern als Flucht vor der Moral. Weil das Gemeinwohl keine persönlichen Bezüge hat, wird es zum moralischen Blanko-Scheck für jeden der es sich aneignet (also behauptet, er tue etwas zum Wohle der Allgemeinheit).

Wenn das Gemeinwohl einer Gesellschaft distanziert zu der Beziehung eines definierbaren Menschen und über seinen einzelnen Mitgliedern steht, bedeutet das, dass das Wohl einer Gruppe Vorrang hat, vor einer (oder einem) anderen. In diesem Fall wird stillschweigend akzeptiert, (man beachte besonders das Wort stillschweigend!) dass das „Allgemeinwohl“ dem Wohl der Mehrheit entspricht und damit über dem einer Minderheit oder des Einzelnen steht.

Selbst diejenigen, die mit der sozial-liberalen oder gar einer kollektivistischen Gesinnung flirten spüren, dass solch eine Situation moralisch nicht tragbar sein kann. Der Trick ist, dass eben in einem Rechtsstaat die Verletzung der Rechte einer Minderheit oder gar eines Einzelnen die Abrogation der Rechte Aller bedeutet.

Hier ended der Artikel vorerst, um den vielen „ja-aber“ Zeit zur Gährung zu geben.

Das aktuelle Zitat: „Eine Demokratie kann nur für einen Teil sprechen, eine Alleinherrschaft für alle“ [Thomas Hobbes, Leviathan]

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